Weiterbildung gemäß BKrFQG

BKF-Module für Lkw- und Busfahrer im Raum Ulm und Neu-Ulm

Besitzen Sie einen Lkw-Führerschein (C1, C1E, C, CE) oder einen Busführerschein (D1, D1E, D, DE) und setzen diese beruflich ein?

Als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte bieten wir die vorgeschriebenen Schulungen an unserem Standort in Neu-Ulm an. Finden Sie die passende Weiterbildung in der Nähe.

Einzelkurse im
Raum Ulm

Flexibel
Jederzeit kostenlos umbuchen
Durchführungsgarantie
Unabhängig von der Teilnehmeranzahl
Faire Preise
Individuelle Angebote

Gesamtkosten ab 80,00 Euro (brutto) inkl. Frühstück und Mittagessen

Sie benötigen nur ein ganz bestimmtes Modul zur Weiterbildung nach dem BKrFQG, oder möchten nicht alle Module auf einmal absolvieren?

Dann haben Sie im Rahmen unserer Wochenkurse auch die Möglichkeit an einzelnen Tagen an der entsprechenden Weiterbildung teilzunehmen.

Sie absolvieren pro Unterrichtstag ein Modul (7 Stunden Weiterbildung).

Wählen Sie hier die gewünschte Weiterbildung aus und melden Sie sich einfach online, telefonisch oder per E-Mail an.

Modul 1: Eco-Training und Fahrerassistenzsysteme

Montag, den 02.12.2024

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Montag, den 20.01.2025

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Montag, den 10.02.2025

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Montag, den 24.02.2025

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Montag, den 24.03.2025

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Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

Dienstag, den 03.12.2024

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Dienstag, den 21.01.2025

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Dienstag, den 11.02.2025

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Dienstag, den 25.02.2025

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Dienstag, den 25.03.2025

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Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

Mittwoch, den 04.12.2024

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Mittwoch, den 22.01.2025

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Mittwoch, den 12.02.2025

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Mittwoch, den 26.02.2025

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Mittwoch, den 26.03.2025

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Modul 4: Schadensprävention

Donnerstag, den 05.12.2024

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Donnerstag, den 23.01.2025

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Donnerstag, den 13.02.2025

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Donnerstag, den 27.02.2025

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Donnerstag, den 27.03.2025

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Modul 5: Sicherheit für Ladung und Fahrgäste

Freitag, den 06.12.2024

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Freitag, den 24.01.2025

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Freitag, den 14.02.2025

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Freitag, den 28.02.2025

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Montag, den 28.03.2025

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Nicht der passende Termin dabei?

Weitere Termine
  • Modulschulung für LKW und BUS Fahrer:innen in Neu-Ulm (Reuttier Straße 41, 89231 Neu-Ulm)

  • Unterricht von 07:45 Uhr - 15:30 Uhr

5 Module in 4 Tagen

Modul 1-5 Kompaktkurse im Raum Ulm

Kompaktkurs
5 Module in 4 Tagen
Flexible Teilnahme
Teilnahme an einzelnen Tagen ist möglich
Durchführungsgarantie
Unabhängig von der Teilnehmeranzahl

Gesamtkosten (5 Module in 4 Tagen) 395,00 Euro (brutto) inkl. Frühstück und Mittagessen

Sie möchten die vorgeschriebene Weiterbildung besonders schnell und effizient absolvieren? Dann ist unser 4-Tages Kompaktkurs von Montag bis Donnerstag genau das Richtige für Sie.

Während dieser Zeit decken wir alle erforderlichen Kenntnisbereiche gemäß BKrFQG ab. Falls Sie bereits einzelne Module abgeschlossen haben, können Sie auch an einzelnen Tagen an der Weiterbildung teilnehmen.

Wählen Sie hier die gewünschte Weiterbildung aus und melden Sie sich einfach online, telefonisch oder per E-Mail an.

Montag,02.12.2024 - Donnerstag, 05.12.2024

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Montag, 20.01.2025 - Donnerstag, 23.01.2025

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Montag, 10.02.2025 - Donnerstag, 13.02.2025

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Montag, 24.02.2025 - Donnerstag, 27.02.2025

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Montag, 24.03.2025 - Donnerstag, 27.03.2025

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Weitere Termine

Termin finden
  • Von Montag - Donnerstag für LKW und BUS Fahrer:innen in Neu-Ulm
    (Reuttier Straße 41, 89231 Neu-Ulm)

  • Unterricht von 07:45 Uhr - 17:30 Uhr

  • 35 Stunden Weiterbildung in 4 Tagen absolvieren (8,75 Stunden am Tag)

5 Module in 5 Tagen

Modul 1-5 Wochenkurse im Raum Ulm

Wochenkurs
5 Module in 5 Tagen
Flexible Teilnahme
Teilnahme an einzelnen Tagen ist möglich
Durchführungsgarantie
Unabhängig von der Teilnehmeranzahl

Gesamtkosten (5 Module in 5 Tagen) 395,00 Euro (brutto) inkl. Frühstück und Mittagessen

Sie möchten die vorgeschriebene Weiterbildung zusammenhängend am Stück absolvieren? Dann ist unser Wochenkurs von Montag-Freitag genau das Richtige für Sie.

Während dieser Zeit decken wir alle erforderlichen Kenntnisbereiche gemäß BKrFQG ab. Falls Sie bereits einzelne Module abgeschlossen haben, können Sie auch an einzelnen Tagen an der Weiterbildung teilnehmen.

Wählen Sie hier die gewünschte Weiterbildung aus und melden Sie sich einfach online, telefonisch oder per E-Mail an.

Montag, 20.01.2025 - Freitag, 24.01.2025

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Montag, 10.02.2025 - Freitag, 14.02.2025

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Montag, 24.02.2025 - Freitag, 28.02.2025

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Montag, 24.03.2025 - Freitag, 28.03.2025

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Montag, 07.04.2025 - Freitag, 11.04.2025

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Weitere Termine

Termin finden
  • Von Montag - Freitag für LKW und BUS Fahrer:innen in Neu-Ulm
    (Kolping Akademie, Reuttier Straße 41, 89231 Neu-Ulm)

  • Unterricht von 07:45 Uhr - 15:30 Uhr

  • 35 Stunden Weiterbildung in 5 Tagen absolvieren (7 Stunden am Tag)

Inhouse
Schulungen

Individuelle Schulung Alle relevanten BKFQG-Themen direkt in Ihrem Unternehmen abgedeckt
Flexible Terminwahl Passen Sie die Schulungstage an Ihre Betriebszeiten an
Effizient für Ihr Team zeitsparende und flexible Schulung für Ihr Team

Sie möchten die vorgeschriebene Weiterbildung zusammenhängend am Stück absolvieren? Dann ist unser Wochenkurs von Montag-Freitag genau das Richtige für Sie.

Wir kümmern uns um die Genehmigung Ihres Schulungsraumes und können dann individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Schulungen bei Ihnen vor Ort durchführen. Egal ob Tageskurs, Wochenkurs oder Schulungen zu ganz individuellen Zeiten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um weitere Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten zu erhalten und gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Team zu entwickeln!

Schulungszentrum Neu-Ulm

Verkehrsschulungen Nils Fritzenschaft
Kolping Akademie
Reuttier Straße 41
89231 Neu-Ulm

Entdecken Sie auch unsere weiteren Standorte.

Ob in Ulm, Augsburg, Berlin oder an einem unserer weiteren Standorte – wir bieten Ihnen flexible und hochwertige Schulungen vor Ort und online. Mit uns finden Sie garantiert eine Weiterbildung in Ihrer Nähe.
3+
Standorte
500+
Kurse
1000+
Teilnehmer
10+
Fachdozenten

Flexibel

Bereits gebuchte Weiterbildungen kostenfrei und einfach umbuchen

Garantie

 Durchführungsgarantie unabhängig von der Teilnehmeranzahl

Fair

Keine versteckten Kosten und teure Zusatzleistungen

Unsere Schulungen

Erfahren Sie mehr über unsere Schulungen und Weiterbildungn für Berufskraftfahrer in unseren Schulungsräumen im Raum Ulm und Neu-Ulm.
Über 1000+ Teilnehmer jährlich
Staatlich aerkannte Ausildungsstätte
Digital & Einfach anmelden
Flexible Möglichkeiten

Modul 1 Eco-Training und Fahrerassistenzsysteme

Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen.

Hintergrund
Die Kraftstoffpreise und Betriebskosten von Transportunternehmen steigen stetig. Mit dem richtigen Einsatz von innovativer Technik und der Modifikation der Fahrweise kann der Kraftstoffverbrauch dauerhaft reduziert werden. Wir vermittelt Ihnen praxisorientiert die erforderlichen Kenntnisse.

Nutzen
- Sie erwerben Kenntnisse über die wesentlichen Einflussfaktoren einer wirtschaftlichen Fahrweise
- Sie erhalten Informationen über die Sicherheitstechnik der neuesten Fahrzeuggenerationen
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach

Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV

Inhalte
Eco-Training und Kfz-Technik

Nachweis des Kenntnisbereiches 1 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Moderne Fahrzeugtechnik zur Verbrauchsoptimierung
- Alternative Antriebskonzepte und alternative Kraftstoffe
- Basiswissen wirtschaftliches Fahren
- Umgang mit der Fahrzeugtechnik für weniger Verschleiß und Verbrauch
- Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise
- Sonderthema: Innenstädte

Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Gültigkeit
5 Jahre

Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.

Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Teilnahmebestätigung

Modul 2 Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 nachweisen müssen.

Hintergrund
Die Nichteinhaltung sozialrechtlicher Vorschriften kann weitreichende finanzielle Folgen für Fahrpersonal und Unternehmer haben. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten die Kenntnisse über Neuerungen und Änderungen regelmäßig auf dem Stand gehalten werden. Wir vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse und klären Sie über Zweifelsfälle aus der Praxis auf.

Nutzen
- Sie erweitern Ihr Wissen über aktuelle Generationen von Fahrtenschreibern
- Sie erhalten Handlungshilfen für Ihren beruflichen Alltag
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach

Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV

Inhalte
Lenk- und Ruhezeiten und digitaler Fahrtenschreiber

Nachweis des Kenntnisbereiches 2 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Aktuelle Verordnungen und Gesetze im Überblick
- Neuerungen beim digitalen Fahrtenschreiber
- Lenk- und Ruhezeiten
- Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers
- Fahrverbote in Deutschland
- Umgang mit älteren Geräten

Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Gültigkeit
5 Jahre

Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.

Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Teilnahmebestätigung

Modul 3 Gefahrenwahrnehmung

Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 nachweisen müssen.

Hintergrund
Der Berufsalltag von Fahrpersonal ist von einem hohen Gefahrenpotenzial geprägt. Die Gefahren im Straßenverkehr zu kennen, hilft, diese ggf. zu vermeiden und zu bewältigen. In diesem Seminar überprüfen und erweitern Sie Ihr Wissen über Ihre Verhaltensweisen in Gefahrensituationen und Ihre Kenntnisse über menschliche sowie sicherheitstechnische Einflussfaktoren.

Nutzen
- Sie schärfen Ihr Bewusstsein für Gefahren in Ihrem beruflichen Alltag
- Sie kennen technische als auch menschliche Einflussfaktoren auf die Unfallprävention
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach

Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV

Inhalte
Unfallprävention und Fahrerassistenzsysteme

Nachweis der Kenntnisbereiche 1 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Aktuelles Verkehrs- und Unfallgeschehen
- Unfallprävention durch Fahrerassistenzsysteme
- Sonstige Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Unfallprävention und Fahrverhalten
- Checkliste Abfahrtkontrolle

Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Gültigkeit
5 Jahre

Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.

Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Teilnahmebestätigung

Modul 4 Schadensprävention

Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 nachweisen müssen.

Hintergrund
Das richtige Handeln bei Not- und Zwischenfällen kann Ihr und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer (m/w/d) retten. Ihre Gesundheit und Fitness trägt erheblich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. In diesem Seminar lernen Sie, sich persönlichkeitsrelevante und gesundheitsbelastende Einflussfaktoren immer wieder bewusst zu machen und bekommen Tipps für eine gesunde und ausgewogene Ernährung unterwegs.

Nutzen
- Sie werden sich bewusst, welchen Einfluss Ihre Gesundheit und Fitness auf Ihre Sicherheit und die Anderer hat
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach

Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQ

Inhalte
Erste Hilfe, Notfälle, Fitness und Gesundheit

Nachweis des Kenntnisbereiches 3 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Richtig Handeln bei Not- und Zwischenfällen
- Gesund im Job
- Fit unterwegs
- Rezepte für unterwegs
- Fahrerhilfen

Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Gültigkeit
5 Jahre

Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.

Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Teilnahmebestätigung

Modul 5 Sicherheit für Ladung und Fahrgäste

Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 nachweisen müssen.

Hintergrund
Ladungssicherung ist sowohl im Personen- als auch Gütertransport extrem wichtig. Die Fahrgäste sollen sicher am geplanten Zielort eintreffen und die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger. Wir vermitteln Ihnen, wie Personen- und Transportschäden reduziert, Unfall- und Folgekosten sowie Bußgelder vermieden werden können. Sie bekommen die erforderlichen Kenntnisse für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung im Bus und im Lkw vermittelt.

Nutzen
- Sie überprüfen und erweitern Ihr Wissen für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach

Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV

Ladung sichern - Grundlagen und Sonderfälle
Nachweis des Kenntnisbereiches 1 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Unfallgeschehen, Vorschriften, Normen
- Wirkende Kräfte, Reibung und Sicherungskraft
- Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung
- Zurr- und Hilfsmittel
- Arten der Ladungssicherung
- Spezialfälle
- Ladungssicherung im Bus
- Ladungssicherung einfach

Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Gültigkeit
5 Jahre

Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.

Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Teilnahmebestätigung

Unsere Module

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Über 10.000+ Teilnehmer järhlich
Zertifizierter Anbieter
Digital & Einfach
Flexible Möglichkeiten
Modul 1
Eco-Training und Fahrerassistenzsysteme
Modul 2
Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Modul 3
Gefahrenwahrnehmung
Modul 4
Schadensprävention
Modul 5
Sicherheit für Ladung und Fahrgäste

Haben Sie Fragen?

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen! Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Kursen, Standorten oder dem Buchungsprozess benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten Ihre Fragen schnell und unkompliziert.
Modulschulung oder Grundqualifikation?

Die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ist erforderlich, wenn Sie neu in der Branche sind oder Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten. Diese Qualifikation ermöglicht es Ihnen, in kürzester Zeit die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, um als Lkw- oder Busfahrer arbeiten zu können.

Sie müssen die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, wenn Sie noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C nach dem 10.09.2009, bzw. für die Klasse D nach dem 10.09.2008 ausgestellt worden ist. Bei davor ausgestellten Führerscheinen reichen die 35 Stunden Weiterbildung um die Schlüsselzahl 95 einzutragen.

Natürlich bieten wir auch die beschleunigte Grundqualifikation an www.bz-vaeth.de

Frage nicht beantwortet?

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Was ist die Weiterbildung nach BKrFQG?

Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland.

Diese Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre absolviert werden, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Schulung deckt mehrere wichtige Kenntnisbereiche ab, die sicherstellen, dass Fahrer

über aktuelle Vorschriften, Sicherheitsstandards und wirtschaftliches Fahren informiert sind.

Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualität im Güter- und Personentransport zu verbessern.

Durch die Teilnahme an der Weiterbildung nach BKrFQG können Berufskraftfahrer nicht nur ihre gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und sich für zukünftige Herausforderungen im Transportwesen rüsten.

Melden Sie sich jetzt für unsere Schulungen an und sichern Sie sich Ihren Platz in den geforderten Modulen!

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Wen betrifft die BKrFQG- Weiterbildungspflicht und was besagt es?

Alle selbstständigen und angestellten Fahrer:innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (inklusive Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) durchführen, müssen alle fünf Jahre insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Das BKrFQG gilt in erster Linie für klassische Speditionen und Transportunternehmen des Güterkraftverkehrs aber auch für Handwerker.

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Was tun, wenn Sie nicht sicher sind, ob Weiterbildungspflicht für Sie gilt?

Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35-Stunden-Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen. Sprechen Sie uns gerne an!

Frage nicht beantwortet?

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Wie hoch sind die Bußgelder?

Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen, Unternehmen mit bis zu 20.000 €.

Frage nicht beantwortet?

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Wie und von wem kann die Weiterbildung in die Fahrerlaubnis eingetragen werden?

Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95.

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Modulschulung oder Grundqualifikation?

Die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ist erforderlich, wenn Sie neu in der Branche sind oder Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten. Diese Qualifikation ermöglicht es Ihnen, in kürzester Zeit die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, um als Lkw- oder Busfahrer arbeiten zu können.

Sie müssen die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, wenn Sie noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C nach dem 10.09.2009, bzw. für die Klasse D nach dem 10.09.2008 ausgestellt worden ist. Bei davor ausgestellten Führerscheinen reichen die 35 Stunden Weiterbildung um die Schlüsselzahl 95 einzutragen.

Natürlich bieten wir auch die beschleunigte Grundqualifikation an www.bz-vaeth.de

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Was ist die Weiterbildung nach BKrFQG?

Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland.

Diese Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre absolviert werden, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Schulung deckt mehrere wichtige Kenntnisbereiche ab, die sicherstellen, dass Fahrer

über aktuelle Vorschriften, Sicherheitsstandards und wirtschaftliches Fahren informiert sind.

Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualität im Güter- und Personentransport zu verbessern.

Durch die Teilnahme an der Weiterbildung nach BKrFQG können Berufskraftfahrer nicht nur ihre gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und sich für zukünftige Herausforderungen im Transportwesen rüsten.

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Wen betrifft die BKrFQG- Weiterbildungspflicht und was besagt es?

Alle selbstständigen und angestellten Fahrer:innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (inklusive Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) durchführen, müssen alle fünf Jahre insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Das BKrFQG gilt in erster Linie für klassische Speditionen und Transportunternehmen des Güterkraftverkehrs aber auch für Handwerker.

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Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35-Stunden-Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen. Sprechen Sie uns gerne an!

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Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen, Unternehmen mit bis zu 20.000 €.

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Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95.

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Modulschulung oder Grundqualifikation?

Die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ist erforderlich, wenn Sie neu in der Branche sind oder Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten. Diese Qualifikation ermöglicht es Ihnen, in kürzester Zeit die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, um als Lkw- oder Busfahrer arbeiten zu können.

Sie müssen die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, wenn Sie noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C nach dem 10.09.2009, bzw. für die Klasse D nach dem 10.09.2008 ausgestellt worden ist. Bei davor ausgestellten Führerscheinen reichen die 35 Stunden Weiterbildung um die Schlüsselzahl 95 einzutragen.

Natürlich bieten wir auch die beschleunigte Grundqualifikation an www.bz-vaeth.de

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Was ist die Weiterbildung nach BKrFQG?

Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland.

Diese Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre absolviert werden, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Schulung deckt mehrere wichtige Kenntnisbereiche ab, die sicherstellen, dass Fahrer

über aktuelle Vorschriften, Sicherheitsstandards und wirtschaftliches Fahren informiert sind.

Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualität im Güter- und Personentransport zu verbessern.

Durch die Teilnahme an der Weiterbildung nach BKrFQG können Berufskraftfahrer nicht nur ihre gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und sich für zukünftige Herausforderungen im Transportwesen rüsten.

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Alle selbstständigen und angestellten Fahrer:innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (inklusive Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) durchführen, müssen alle fünf Jahre insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Das BKrFQG gilt in erster Linie für klassische Speditionen und Transportunternehmen des Güterkraftverkehrs aber auch für Handwerker.

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Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35-Stunden-Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen. Sprechen Sie uns gerne an!

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Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen, Unternehmen mit bis zu 20.000 €.

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Wie und von wem kann die Weiterbildung in die Fahrerlaubnis eingetragen werden?

Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95.

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Wie kann ich mich zu einer Schulung anmelden?

Beschreibung der Weiterbildung nach BKrFQG?

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulungsmaßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Fahrer ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern können, indem sie ihre Kenntnisse in wichtigen Bereichen wie Sicherheit, Verkehrsrecht, Fahrverhalten und Umweltschutz regelmäßig auffrischen.

Was ist das Ziel der Weiterbildung nach BKrFQG?

Die BKrFQG-Weiterbildung hat zum Ziel, die Fahrsicherheit zu erhöhen, die Effizienz zu steigern und ein besseres Verständnis für umweltfreundliches Fahren zu schaffen. Dazu werden die Fahrer mit den neuesten rechtlichen Bestimmungen, technischen Entwicklungen und nachhaltigen Fahrtechniken vertraut gemacht.

Inhalte der Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

Die Weiterbildung für Lkw-Fahrer und Busfahrer deckt verschiedene wichtige Themen ab:

- Ladungssicherung und deren rechtliche Anforderungen
- Verkehrsrechtliche Vorschriften und Änderungen
- Umweltschonendes Fahren und Kraftstoffersparnis
- Fahrpsychologie und Stressbewältigung
- Sicherheitsbestimmungen und Notfallmanagement

Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen. In der Regel werden diese in fünf Einheiten zu je 7 Stunden aufgeteilt, bzw. im Rahmen eines Kompakt- oder Wochenkurses komplett am Stück absolviert. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, um die berufliche Qualifikation zu erhalten und die Fahrerlaubnis aufrechtzuerhalten.

Wer muss die Weiterbildung nach BKrFQG absolvieren?

Die BKrFQG-Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Fahrer von Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busfahrer, die gewerblich Personen befördern. Ohne die regelmäßige Teilnahme an der Weiterbildung droht der Verlust des Berufskraftfahrerqualifikationsnachweises und damit auch das Fahren gewerblicher Fahrzeuge.

Zertifikat und Nachweis

Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, das den erfolgreichen Abschluss der Schulung bestätigt. Zusätzlich wird die Teilnahme ans das Kraftfahrt-bundesamt digital übermittelt. Dieses Qualifikationsnachweis ist erforderlich, um weiterhin gewerblich Fahrzeuge zu führen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Weiterbildung nach BKrFQG ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Berufskraftfahrer-Qualifikation zu erhalten und die Fahrsicherheit zu erhöhen. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Schritt, um als Lkw-Fahrer oder Busfahrer den aktuellen Stand der Technik und gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Weiterbildung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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Was ist die Weiterbildung nach BKrFQG?

Beschreibung der Weiterbildung nach BKrFQG?

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulungsmaßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Fahrer ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern können, indem sie ihre Kenntnisse in wichtigen Bereichen wie Sicherheit, Verkehrsrecht, Fahrverhalten und Umweltschutz regelmäßig auffrischen.

Was ist das Ziel der Weiterbildung nach BKrFQG?

Die BKrFQG-Weiterbildung hat zum Ziel, die Fahrsicherheit zu erhöhen, die Effizienz zu steigern und ein besseres Verständnis für umweltfreundliches Fahren zu schaffen. Dazu werden die Fahrer mit den neuesten rechtlichen Bestimmungen, technischen Entwicklungen und nachhaltigen Fahrtechniken vertraut gemacht.

Inhalte der Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

Die Weiterbildung für Lkw-Fahrer und Busfahrer deckt verschiedene wichtige Themen ab:

- Ladungssicherung und deren rechtliche Anforderungen
- Verkehrsrechtliche Vorschriften und Änderungen
- Umweltschonendes Fahren und Kraftstoffersparnis
- Fahrpsychologie und Stressbewältigung
- Sicherheitsbestimmungen und Notfallmanagement

Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen. In der Regel werden diese in fünf Einheiten zu je 7 Stunden aufgeteilt, bzw. im Rahmen eines Kompakt- oder Wochenkurses komplett am Stück absolviert. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, um die berufliche Qualifikation zu erhalten und die Fahrerlaubnis aufrechtzuerhalten.

Wer muss die Weiterbildung nach BKrFQG absolvieren?

Die BKrFQG-Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Fahrer von Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busfahrer, die gewerblich Personen befördern. Ohne die regelmäßige Teilnahme an der Weiterbildung droht der Verlust des Berufskraftfahrerqualifikationsnachweises und damit auch das Fahren gewerblicher Fahrzeuge.

Zertifikat und Nachweis

Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, das den erfolgreichen Abschluss der Schulung bestätigt. Zusätzlich wird die Teilnahme ans das Kraftfahrt-bundesamt digital übermittelt. Dieses Qualifikationsnachweis ist erforderlich, um weiterhin gewerblich Fahrzeuge zu führen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Weiterbildung nach BKrFQG ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Berufskraftfahrer-Qualifikation zu erhalten und die Fahrsicherheit zu erhöhen. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Schritt, um als Lkw-Fahrer oder Busfahrer den aktuellen Stand der Technik und gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Weiterbildung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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Was ist die Weiterbildung nach BKrFQG?

Beschreibung der Weiterbildung nach BKrFQG?

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulungsmaßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Fahrer ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern können, indem sie ihre Kenntnisse in wichtigen Bereichen wie Sicherheit, Verkehrsrecht, Fahrverhalten und Umweltschutz regelmäßig auffrischen.

Was ist das Ziel der Weiterbildung nach BKrFQG?

Die BKrFQG-Weiterbildung hat zum Ziel, die Fahrsicherheit zu erhöhen, die Effizienz zu steigern und ein besseres Verständnis für umweltfreundliches Fahren zu schaffen. Dazu werden die Fahrer mit den neuesten rechtlichen Bestimmungen, technischen Entwicklungen und nachhaltigen Fahrtechniken vertraut gemacht.

Inhalte der Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

Die Weiterbildung für Lkw-Fahrer und Busfahrer deckt verschiedene wichtige Themen ab:

- Ladungssicherung und deren rechtliche Anforderungen
- Verkehrsrechtliche Vorschriften und Änderungen
- Umweltschonendes Fahren und Kraftstoffersparnis
- Fahrpsychologie und Stressbewältigung
- Sicherheitsbestimmungen und Notfallmanagement

Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen. In der Regel werden diese in fünf Einheiten zu je 7 Stunden aufgeteilt, bzw. im Rahmen eines Kompakt- oder Wochenkurses komplett am Stück absolviert. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, um die berufliche Qualifikation zu erhalten und die Fahrerlaubnis aufrechtzuerhalten.

Wer muss die Weiterbildung nach BKrFQG absolvieren?

Die BKrFQG-Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Fahrer von Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busfahrer, die gewerblich Personen befördern. Ohne die regelmäßige Teilnahme an der Weiterbildung droht der Verlust des Berufskraftfahrerqualifikationsnachweises und damit auch das Fahren gewerblicher Fahrzeuge.

Zertifikat und Nachweis

Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, das den erfolgreichen Abschluss der Schulung bestätigt. Zusätzlich wird die Teilnahme ans das Kraftfahrt-bundesamt digital übermittelt. Dieses Qualifikationsnachweis ist erforderlich, um weiterhin gewerblich Fahrzeuge zu führen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Weiterbildung nach BKrFQG ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Berufskraftfahrer-Qualifikation zu erhalten und die Fahrsicherheit zu erhöhen. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Schritt, um als Lkw-Fahrer oder Busfahrer den aktuellen Stand der Technik und gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.

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Wen betrifft die BKrFQG- Weiterbildungspflicht und was besagt es?

Die Weiterbildung nach BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) betrifft alle Berufskraftfahrer, die gewerblich mit Lkw oder Bus im Straßenverkehr unterwegs sind. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Fahrtechnik kontinuierlich zu verbessern

Was müssen Berufskraftfahrer wissen?

Berufskraftfahrer sind verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Rahmen des BKrFQG zu absolvieren. Diese umfasst insgesamt 35 Stunden und behandelt wesentliche Themen wie:

- Sicherheit im Straßenverkehr
- Fahrtechnik und Eco-Driving
- Aktuelle gesetzliche Vorschriften
- Umwelt- und Kraftstoffeffizienz
- Erste Hilfe und Gesundheitsschutz

Die Weiterbildung wird durch zertifizierte Schulungsanbieter durchgeführt und muss erfolgreich abgeschlossen werden, um die berufliche Qualifikation aufrechtzuerhalten.

Warum ist die BKrFQG-Weiterbildung wichtig?

Die regelmäßige Schulung nach BKrFQG trägt nicht nur zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, sondern hilft auch, Bußgelder und Strafen zu vermeiden. Darüber hinaus profitieren Berufskraftfahrer von einer verbesserten Fahrtechnik, die langfristig zu einer Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und damit zu geringeren Betriebskosten führt.Nutzen Sie die BKrFQG Weiterbildung, um Ihre Berufskraftfahrer-Qualifikation zu sichern und Ihre Fahrerkompetenz ständig zu erweitern!

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Was tun, wenn Sie nicht sicher sind, ob Weiterbildungspflicht für Sie gilt?

Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35 Stunden Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen.

Wir beraten Sie gerne und prüfen Ihren individuellen Fall.

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Wie hoch sind die Bußgelder?

Wenn ein Fahrzeug gewerblich, ohne die entsprechende Berechtigung gelenkt wird, sind hohe Strafen zu erwarten.

Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen
Unternehmen mit bis zu 20.000 €.

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Wie und von wem kann die Weiterbildung in die Fahrerlaubnis eingetragen werden?

Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrt-bundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95. Für die Eintragung ist nach wie vor die Führerscheinstelle zuständig.

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