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Die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ist erforderlich, wenn Sie neu in der Branche sind oder Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten. Diese Qualifikation ermöglicht es Ihnen, in kürzester Zeit die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, um als Lkw- oder Busfahrer arbeiten zu können.
Sie müssen die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, wenn Sie noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C nach dem 10.09.2009, bzw. für die Klasse D nach dem 10.09.2008 ausgestellt worden ist. Bei davor ausgestellten Führerscheinen reichen die 35 Stunden Weiterbildung um die Schlüsselzahl 95 einzutragen.
Natürlich bieten wir auch die beschleunigte Grundqualifikation an www.bz-vaeth.de
Frage nicht beantwortet?
Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland.
Diese Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre absolviert werden, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.
Die Schulung deckt mehrere wichtige Kenntnisbereiche ab, die sicherstellen, dass Fahrer
über aktuelle Vorschriften, Sicherheitsstandards und wirtschaftliches Fahren informiert sind.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualität im Güter- und Personentransport zu verbessern.
Durch die Teilnahme an der Weiterbildung nach BKrFQG können Berufskraftfahrer nicht nur ihre gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und sich für zukünftige Herausforderungen im Transportwesen rüsten.
Melden Sie sich jetzt für unsere Schulungen an und sichern Sie sich Ihren Platz in den geforderten Modulen!
Frage nicht beantwortet?
Alle selbstständigen und angestellten Fahrer:innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (inklusive Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) durchführen, müssen alle fünf Jahre insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Das BKrFQG gilt in erster Linie für klassische Speditionen und Transportunternehmen des Güterkraftverkehrs aber auch für Handwerker.
Frage nicht beantwortet?
Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35-Stunden-Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen. Sprechen Sie uns gerne an!
Frage nicht beantwortet?
Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen, Unternehmen mit bis zu 20.000 €.
Frage nicht beantwortet?
Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95.
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Die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ist erforderlich, wenn Sie neu in der Branche sind oder Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten. Diese Qualifikation ermöglicht es Ihnen, in kürzester Zeit die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, um als Lkw- oder Busfahrer arbeiten zu können.
Sie müssen die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, wenn Sie noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C nach dem 10.09.2009, bzw. für die Klasse D nach dem 10.09.2008 ausgestellt worden ist. Bei davor ausgestellten Führerscheinen reichen die 35 Stunden Weiterbildung um die Schlüsselzahl 95 einzutragen.
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Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland.
Diese Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre absolviert werden, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.
Die Schulung deckt mehrere wichtige Kenntnisbereiche ab, die sicherstellen, dass Fahrer
über aktuelle Vorschriften, Sicherheitsstandards und wirtschaftliches Fahren informiert sind.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualität im Güter- und Personentransport zu verbessern.
Durch die Teilnahme an der Weiterbildung nach BKrFQG können Berufskraftfahrer nicht nur ihre gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und sich für zukünftige Herausforderungen im Transportwesen rüsten.
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Alle selbstständigen und angestellten Fahrer:innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (inklusive Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) durchführen, müssen alle fünf Jahre insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Das BKrFQG gilt in erster Linie für klassische Speditionen und Transportunternehmen des Güterkraftverkehrs aber auch für Handwerker.
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Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35-Stunden-Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen. Sprechen Sie uns gerne an!
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Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95.
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Die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ist erforderlich, wenn Sie neu in der Branche sind oder Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten. Diese Qualifikation ermöglicht es Ihnen, in kürzester Zeit die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, um als Lkw- oder Busfahrer arbeiten zu können.
Sie müssen die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, wenn Sie noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C nach dem 10.09.2009, bzw. für die Klasse D nach dem 10.09.2008 ausgestellt worden ist. Bei davor ausgestellten Führerscheinen reichen die 35 Stunden Weiterbildung um die Schlüsselzahl 95 einzutragen.
Natürlich bieten wir auch die beschleunigte Grundqualifikation an www.bz-vaeth.de
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Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland.
Diese Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre absolviert werden, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.
Die Schulung deckt mehrere wichtige Kenntnisbereiche ab, die sicherstellen, dass Fahrer
über aktuelle Vorschriften, Sicherheitsstandards und wirtschaftliches Fahren informiert sind.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualität im Güter- und Personentransport zu verbessern.
Durch die Teilnahme an der Weiterbildung nach BKrFQG können Berufskraftfahrer nicht nur ihre gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und sich für zukünftige Herausforderungen im Transportwesen rüsten.
Melden Sie sich jetzt für unsere Schulungen an und sichern Sie sich Ihren Platz in den geforderten Modulen!
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Alle selbstständigen und angestellten Fahrer:innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (inklusive Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) durchführen, müssen alle fünf Jahre insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Das BKrFQG gilt in erster Linie für klassische Speditionen und Transportunternehmen des Güterkraftverkehrs aber auch für Handwerker.
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Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35-Stunden-Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen. Sprechen Sie uns gerne an!
Frage nicht beantwortet?
Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen, Unternehmen mit bis zu 20.000 €.
Frage nicht beantwortet?
Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95.
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Beschreibung der Weiterbildung nach BKrFQG?
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulungsmaßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Fahrer ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern können, indem sie ihre Kenntnisse in wichtigen Bereichen wie Sicherheit, Verkehrsrecht, Fahrverhalten und Umweltschutz regelmäßig auffrischen.
Was ist das Ziel der Weiterbildung nach BKrFQG?
Die BKrFQG-Weiterbildung hat zum Ziel, die Fahrsicherheit zu erhöhen, die Effizienz zu steigern und ein besseres Verständnis für umweltfreundliches Fahren zu schaffen. Dazu werden die Fahrer mit den neuesten rechtlichen Bestimmungen, technischen Entwicklungen und nachhaltigen Fahrtechniken vertraut gemacht.
Inhalte der Berufskraftfahrer-Weiterbildung?
Die Weiterbildung für Lkw-Fahrer und Busfahrer deckt verschiedene wichtige Themen ab:
- Ladungssicherung und deren rechtliche Anforderungen
- Verkehrsrechtliche Vorschriften und Änderungen
- Umweltschonendes Fahren und Kraftstoffersparnis
- Fahrpsychologie und Stressbewältigung
- Sicherheitsbestimmungen und Notfallmanagement
Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen. In der Regel werden diese in fünf Einheiten zu je 7 Stunden aufgeteilt, bzw. im Rahmen eines Kompakt- oder Wochenkurses komplett am Stück absolviert. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, um die berufliche Qualifikation zu erhalten und die Fahrerlaubnis aufrechtzuerhalten.
Wer muss die Weiterbildung nach BKrFQG absolvieren?
Die BKrFQG-Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Fahrer von Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busfahrer, die gewerblich Personen befördern. Ohne die regelmäßige Teilnahme an der Weiterbildung droht der Verlust des Berufskraftfahrerqualifikationsnachweises und damit auch das Fahren gewerblicher Fahrzeuge.
Zertifikat und Nachweis
Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, das den erfolgreichen Abschluss der Schulung bestätigt. Zusätzlich wird die Teilnahme ans das Kraftfahrt-bundesamt digital übermittelt. Dieses Qualifikationsnachweis ist erforderlich, um weiterhin gewerblich Fahrzeuge zu führen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Die Weiterbildung nach BKrFQG ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Berufskraftfahrer-Qualifikation zu erhalten und die Fahrsicherheit zu erhöhen. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Schritt, um als Lkw-Fahrer oder Busfahrer den aktuellen Stand der Technik und gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Weiterbildung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Frage nicht beantwortet?
Beschreibung der Weiterbildung nach BKrFQG?
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulungsmaßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Fahrer ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern können, indem sie ihre Kenntnisse in wichtigen Bereichen wie Sicherheit, Verkehrsrecht, Fahrverhalten und Umweltschutz regelmäßig auffrischen.
Was ist das Ziel der Weiterbildung nach BKrFQG?
Die BKrFQG-Weiterbildung hat zum Ziel, die Fahrsicherheit zu erhöhen, die Effizienz zu steigern und ein besseres Verständnis für umweltfreundliches Fahren zu schaffen. Dazu werden die Fahrer mit den neuesten rechtlichen Bestimmungen, technischen Entwicklungen und nachhaltigen Fahrtechniken vertraut gemacht.
Inhalte der Berufskraftfahrer-Weiterbildung?
Die Weiterbildung für Lkw-Fahrer und Busfahrer deckt verschiedene wichtige Themen ab:
- Ladungssicherung und deren rechtliche Anforderungen
- Verkehrsrechtliche Vorschriften und Änderungen
- Umweltschonendes Fahren und Kraftstoffersparnis
- Fahrpsychologie und Stressbewältigung
- Sicherheitsbestimmungen und Notfallmanagement
Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen. In der Regel werden diese in fünf Einheiten zu je 7 Stunden aufgeteilt, bzw. im Rahmen eines Kompakt- oder Wochenkurses komplett am Stück absolviert. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, um die berufliche Qualifikation zu erhalten und die Fahrerlaubnis aufrechtzuerhalten.
Wer muss die Weiterbildung nach BKrFQG absolvieren?
Die BKrFQG-Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Fahrer von Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busfahrer, die gewerblich Personen befördern. Ohne die regelmäßige Teilnahme an der Weiterbildung droht der Verlust des Berufskraftfahrerqualifikationsnachweises und damit auch das Fahren gewerblicher Fahrzeuge.
Zertifikat und Nachweis
Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, das den erfolgreichen Abschluss der Schulung bestätigt. Zusätzlich wird die Teilnahme ans das Kraftfahrt-bundesamt digital übermittelt. Dieses Qualifikationsnachweis ist erforderlich, um weiterhin gewerblich Fahrzeuge zu führen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Die Weiterbildung nach BKrFQG ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Berufskraftfahrer-Qualifikation zu erhalten und die Fahrsicherheit zu erhöhen. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Schritt, um als Lkw-Fahrer oder Busfahrer den aktuellen Stand der Technik und gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Weiterbildung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulungsmaßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Fahrer ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern können, indem sie ihre Kenntnisse in wichtigen Bereichen wie Sicherheit, Verkehrsrecht, Fahrverhalten und Umweltschutz regelmäßig auffrischen.
Was ist das Ziel der Weiterbildung nach BKrFQG?
Die BKrFQG-Weiterbildung hat zum Ziel, die Fahrsicherheit zu erhöhen, die Effizienz zu steigern und ein besseres Verständnis für umweltfreundliches Fahren zu schaffen. Dazu werden die Fahrer mit den neuesten rechtlichen Bestimmungen, technischen Entwicklungen und nachhaltigen Fahrtechniken vertraut gemacht.
Inhalte der Berufskraftfahrer-Weiterbildung?
Die Weiterbildung für Lkw-Fahrer und Busfahrer deckt verschiedene wichtige Themen ab:
- Ladungssicherung und deren rechtliche Anforderungen
- Verkehrsrechtliche Vorschriften und Änderungen
- Umweltschonendes Fahren und Kraftstoffersparnis
- Fahrpsychologie und Stressbewältigung
- Sicherheitsbestimmungen und Notfallmanagement
Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen. In der Regel werden diese in fünf Einheiten zu je 7 Stunden aufgeteilt, bzw. im Rahmen eines Kompakt- oder Wochenkurses komplett am Stück absolviert. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, um die berufliche Qualifikation zu erhalten und die Fahrerlaubnis aufrechtzuerhalten.
Wer muss die Weiterbildung nach BKrFQG absolvieren?
Die BKrFQG-Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Fahrer von Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busfahrer, die gewerblich Personen befördern. Ohne die regelmäßige Teilnahme an der Weiterbildung droht der Verlust des Berufskraftfahrerqualifikationsnachweises und damit auch das Fahren gewerblicher Fahrzeuge.
Zertifikat und Nachweis
Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, das den erfolgreichen Abschluss der Schulung bestätigt. Zusätzlich wird die Teilnahme ans das Kraftfahrt-bundesamt digital übermittelt. Dieses Qualifikationsnachweis ist erforderlich, um weiterhin gewerblich Fahrzeuge zu führen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Die Weiterbildung nach BKrFQG ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Berufskraftfahrer-Qualifikation zu erhalten und die Fahrsicherheit zu erhöhen. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Schritt, um als Lkw-Fahrer oder Busfahrer den aktuellen Stand der Technik und gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Weiterbildung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Frage nicht beantwortet?
Die Weiterbildung nach BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) betrifft alle Berufskraftfahrer, die gewerblich mit Lkw oder Bus im Straßenverkehr unterwegs sind. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Fahrtechnik kontinuierlich zu verbessern
Was müssen Berufskraftfahrer wissen?
Berufskraftfahrer sind verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Rahmen des BKrFQG zu absolvieren. Diese umfasst insgesamt 35 Stunden und behandelt wesentliche Themen wie:
- Sicherheit im Straßenverkehr
- Fahrtechnik und Eco-Driving
- Aktuelle gesetzliche Vorschriften
- Umwelt- und Kraftstoffeffizienz
- Erste Hilfe und Gesundheitsschutz
Die Weiterbildung wird durch zertifizierte Schulungsanbieter durchgeführt und muss erfolgreich abgeschlossen werden, um die berufliche Qualifikation aufrechtzuerhalten.
Warum ist die BKrFQG-Weiterbildung wichtig?
Die regelmäßige Schulung nach BKrFQG trägt nicht nur zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, sondern hilft auch, Bußgelder und Strafen zu vermeiden. Darüber hinaus profitieren Berufskraftfahrer von einer verbesserten Fahrtechnik, die langfristig zu einer Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und damit zu geringeren Betriebskosten führt.Nutzen Sie die BKrFQG Weiterbildung, um Ihre Berufskraftfahrer-Qualifikation zu sichern und Ihre Fahrerkompetenz ständig zu erweitern!
Frage nicht beantwortet?
Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35 Stunden Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen.
Wir beraten Sie gerne und prüfen Ihren individuellen Fall.
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Wenn ein Fahrzeug gewerblich, ohne die entsprechende Berechtigung gelenkt wird, sind hohe Strafen zu erwarten.
Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen
Unternehmen mit bis zu 20.000 €.
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Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrt-bundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95. Für die Eintragung ist nach wie vor die Führerscheinstelle zuständig.
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